Der Dritte Weltkrieg und Drei Tage der Finsternis
Seit der Flüchtlingskrise 2015 wartete ich auf die Inflation, in der wir uns gerade befinden. Als Nächstes erwarte ich eine Revolution in Deutschland, einen Angriff Russlands und eine dreitägige Finsternis, die den Krieg beenden wird. Allerdings war mir all die Jahre nicht klar, warum uns Russland jemals angreifen sollte. Diese Frage klärt sich dieser Tage. Aber wie konnte ich das damals schon wissen?
»Zuerst kommt ein Wohlstand wie noch nie!
(Wirtschaftswunder, ab 1955)
Dann folgt ein Glaubensabfall, wie noch nie zuvor.
(Niedergang der kath. Religion, seit dem 2. Vatikanischen Konzil, 1965)
Darauf eine Sittenverderbnis wie noch nie.
(seit der linken ’68er-Bewegung)
Alsdann kommt eine große Zahl fremder Leute ins Land.
(Flüchtlingskrise 2015)
Es herrscht eine große Inflation. Das Geld verliert mehr und mehr an Wert.
(Inflation, seit 2022)
Bald darauf folgt die Revolution.
Dann überfallen die Russen über Nacht den Westen.«
Westdeutschlands Nachkriegsgeschichte, bis zur aktuellen Inflation zutreffend vorausgesagt von Alois Irlmaier im Jahre 1952. Der hellsichtige Brunnenbauer erlangte während des Zweiten Weltkrieges große Bekanntheit, vor allem weil er den Leuten anhand eines Fotos sagen konnte, ob und wann ihre angehörigen Soldaten wieder aus Krieg oder Gefangenschaft nach Hause kommen würden. Zuverlässig warnte er seine Mitmenschen vor Bombentreffern, detailliert gab er Auskunft über persönliche Schicksale, etwa wie viele Kinder man haben würde und welchen Beruf sie ergreifen würden, und dergleichen Dinge mehr. Irlmaiers Fähigkeiten sprachen sich herum und immer mehr Menschen sammelten sich vor seinem Haus, um Rat zu suchen. Der Besucherandrang blieb nicht unbemerkt, und so wurde er der „Gaukelei“ bezichtigt und vor Gericht gestellt. Der Richter wollte auf der Stelle einen Beweis für seine Sehergabe. Irlmaier entgegnete dem Richter, dass dessen Frau in diesem Moment mit einem fremden Mann zu Hause Kaffee trinke, und dass sie dabei ihr bestes Kleid tragen würde, ein rotes sei es. Der Gerichtsdiener wurde losgeschickt, um das zu überprüfen – und es stimmte! Die Dame hatte wirklich Herrenbesuch und sie trug auch das rote Kleid. Irlmaier wurde freigesprochen. Welch bleibenden Eindruck er bei der Justiz hinterließ, kann man der beglaubigten Urteilsbegründung entnehmen:
[…] Der Angeklagte ist nach wie vor seiner Berufsarbeit nachgegangen, nur am Wochenende hat er sich den Auskunftsuchenden gewidmet, ist dann aber dem Ansturm förmlich erlegen. Demnach gibt auch das Auftreten des Angeklagten keinen Hinweis dafür, dass er Gaukler sei. Er hat im Gegenteil vielen Menschen während des Krieges geholfen die Nervenbelastung des Luftkrieges durchzustehen. Er hat ihnen uneigennützig in schwersten Stunden seelische Beruhigung verschafft, indem er zutreffend vorhersagte, welche Zeit besondere Gefahren mit sich bringe, welche Gegenden, ja welche Häuser besonders gefährdet seien und wie sich die Ratsuchenden verhalten sollten. Die Vernehmung der Zeugen Himpel, Stadler, Wallner, Hiebel und Kaess hat so verblüffende mit den bisher bekannten Naturkräften kaum noch zu erklärende Zeugnisse für die Sehergabe des Angeklagten erbracht, dass dieser nicht als Gaukler (= betrügerischer Hellseher) bezeichnet werden kann.[…]

[…] Der Angeklagte ist nach wie vor seiner Berufsarbeit nachgegangen, nur am Wochenende hat er sich den Auskunftsuchenden gewidmet, ist dann aber dem Ansturm förmlich erlegen. Demnach gibt auch das Auftreten des Angeklagten keinen Hinweis dafür, dass er Gaukler sei. Er hat im Gegenteil vielen Menschen während des Krieges geholfen die Nervenbelastung des Luftkrieges durchzustehen. Er hat ihnen uneigennützig in schwersten Stunden seelische Beruhigung verschafft, indem er zutreffend vorhersagte, welche Zeit besondere Gefahren mit sich bringe, welche Gegenden, ja welche Häuser besonders gefährdet seien und wie sich die Ratsuchenden verhalten sollten. Die Vernehmung der Zeugen Himpel, Stadler, Wallner, Hiebel und Kaess hat so verblüffende mit den bisher bekannten Naturkräften kaum noch zu erklärende Zeugnisse für die Sehergabe des Angeklagten erbracht, dass dieser nicht als Gaukler (= betrügerischer Hellseher) bezeichnet werden kann.[…]
